Unterversicherung

Unterversicherung besteht dann, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert der zu versichernden Gegenstände liegt. Beispiel: Wenn Sachwerte (z. B. Hausrat, Betriebseinrichtung) gegen Verlust oder Zerstörung versichert werden sollen, muß zuvor ihr genauer Zeit- oder Neuwert ermittelt werden. Dieser Wert gilt dann als sog. Versicherungswert und bildet die Basis der Versicherungssumme. Liegt nun diese Summe unter dem tatsächlichen Wert, so spricht man von einer Unterversicherung In diesem Fall kürzt die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert.

Beispiel: Versicherungssumme der Betriebseinrichtung 150.000 DM, tatsächlicher Wert 300.000 DM, Unterversicherung 50 %. Wenn z. B. ein Schaden von 100.000 EUR eintritt, gewährt die Versicherungsgesellschaft nur eine Entschädigung von 50.000 DM.

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