Teilhabersteuer

Die duale Besteuerung der Unternehmen orientiert sich am Einheitsprinzip (Besteuerung der hinter der Einzelunternehmung stehenden natürlichen Person) und am Trennungsprinzip (Besteuerung der Kapitalgesellschaft und der Gesellschafter als zwei eigenständige Steueradressaten). Diese Prinzipien bilden die Grundlage für die Konzeption einer rechtsformneutralen und einheitlichen Unternehmensbesteuerung.

Eine Teilhabersteuer würde bei allen Rechtsformen die dahinter stehenden natürlichen Personen erfassen. Eine Besteuerung des Unternehmens unabhängig von den Inhabern entspricht der Betriebsteuer. Die Anwendung eines dieser Modelle würde die duale Unternehmensbesteuerung aufheben.

In den Brühler Empfehlungen war dagegen das Nebeneinander der beiden Besteuerungskonzepte vorgesehen. Problematisch ist jedoch insbesondere die Besteuerung der Personenuntemehmen im nationalen und im internationalen Steuerrecht (Außensteuerrecht).


War die Erklärung zu "Teilhabersteuer" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu