Tafelgeschäfte

Tafelgeschäfte unterliegen einer 35 % igen Kapitalertragsteuer. Hier wird der Zinsschein oder die Teilschuldverschreibung am Bankschalter eingelöst. Bei diesen Wertpapiergeschäften wird der Name des Bankkunden nicht festgehalten. Aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten und der Gefahr einer Nichtbesteuerung gelten für Tafelgeschäfte besondere Bestimmungen. Der Steuerabzug wird auch bei Steuerausländern vorgenommen.


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