Subventionsbericht


Seit dem Jahr 1967 legt die Bundesregierung im Abstand von zwei Jahren regelmäßig nach Maßgabe des §12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) den sogenannten Subventionsbericht vor. Er enthält eine Übersicht über Finanzhilfen des Bundes und über Steuervergünstigungen, die der Erhaltung von Betrieben und Wirtschaftszweigen sowie ihrer Anpassung an neue Bedingungen dienen und den Produktivitätsfortschritt und das Wachstum fördern.

Der Subventionsbericht berücksichtigt auch einige Hilfen, die bestimmte Güter und Leistungen an private Unternehmen und Haushalte verbilligen. Dies gilt vor allem für Subventionen im Wohnungsbau, im Bereich Sparförderung und Vermögensbildung. In diesen Bereichen sind allerdings im Zeitraum 2005-2008 die Hilfen eher rückläufig. Der quantitativ bedeutendste Subventionsbereich bleibt die gewerbliche Wirtschaft, deren Einnahmen aus Subventionen im Zeitraum von 2005-2008 leicht angestiegen sind. Bei den Wirtschaftszweigen wird vor allem der Steinkohlebergbau unterstützt, aber auch die Bereiche Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz. Im Subventionsbericht hat die Bundesregierung anzugeben, auf welchen Verpflichtungen die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen beruhen und wann mit ihrer Beendigung zu rechnen ist. Sie hat zudem Vorschläge über einen früheren Abbau von Subventionen vorzulegen.


War die Erklärung zu "Subventionsbericht" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu