Strategisches Verwaltungscontrolling

Die Zuständigkeit der Ausgestaltung der Effektivitätsebene liegt — zumindest formal — bei der Politik, faktisch bei Politik und Verwaltungen. Hier werden grundlegende strategische Ziele und politische Programme entwickelt und den Verwaltungen vorgegeben. Von daher ist auf dieser Ebene grundsätzlich auch das strategische Controlling einzuordnen. Es ist durch eher qualitative Dimensionen ohne standardisierten Vorgaben bei langfristigen Planungshorizont mit einer großen Zahl variabler Größen gekennzeichnet.

Aufgabe des strategischen Controlling ist vor allem die Erfassung und Analyse relevanter Entwicklungen im gesellschaftlichen Umfeld von Verwaltungen. Es dient zur systematischen Bereitstellung strategischer Informationen, aus denen sich für die zuständigen Handlungs- und Entscheidungsträger Handlungsbedarfe und Entscheidungsalternativen ableiten lassen. Es gilt zudem, mit Hilfe des strategischen Controlling dort zukünftige Erfolgspotenziale, Chancen und Risiken aufzuzeigen und zu analysieren, wo zukünftige Gestaltungsmaßnahmen von Politik und Verwaltung von Bedeutung sein könnten.

Im Kern geht es dabei um ein strategisches Berichtswesen mit Frühaufklärungsfunktion und Handlungsfolgenabschätzung. Das strategische Controlling ist analog zur strategischen Planung in öffentlichen Verwaltungen bisher noch wenig entwickelt.

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