Im Rahmen der Steueramnestie in Deutschland muss ein Steuerpflichtiger, der die Straffreiheit erlangen will, eine Erklärung i. S. d. § 1 StraBEG abgeben. In dieser sind die Sachverhalte, die zur Steuerstraftat geführt haben, anzugeben und die nachzuentrichtende Steuer zu ermitteln. Die nachzuentrichtende Steuer muss an die Finanzverwaltung abgeführt werden.
Strafbefreiende Erklärung
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