Steuersystem von Malta

Malta ist seit 1.5.2004 Mitgliedstaat der EU. Das Steuersystem ist an die EU-Vorgaben angepasst worden. Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer. Die Steuersätze betragen oberhalb eines Grundfreibetrags zwischen 15% und 35%. Für Körperschaften existiert keine besondere Körperschaftsteuer. Sie unterliegen wie die natürlichen Personen der Einkommensteuer.

Für sie beträgt der Steuersatz für einbehaltene und ausgeschüttete Dividenden 35 %. Malta hat ein Vollanrechnungssystem, sodass eine Doppelbelastung auf Ebene der Gesellschaft und des Anteilseigners vermieden wird. Ein Außensteuerrecht existiert nicht. Die DBA folgen i. d. R. dem OECD MA. Eine Vermögensteuer existiert ebenso wenig, wie eine Grundsteuer oder eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Umsatzsteuer folgt den Vorgaben der EU. Der normale Steuersatz beträgt 18 %, der ermäßigte 5 %.


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