Steuersystem von Luxemburg

Die Steuergesetze orientieren sich am deutschen Recht (z. B. Bewertungsgesetz; Abgabenordnung), am französischen und am niederländischen Recht (Registersteuern, Erbschaftsteuern). Dem Staat obliegt die Gesetzgebungskompetenz und 4 Ertragskompetenz der wichtigsten Steuerarten.

Die Gemeinden erhalten Zuweisungen aus dem Aufkommen einiger Steuerarten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und haben die Ertragskompetenz für die Grundsteuer, für die Gewerbesteuer sowie für andere lokale Abgaben. Natürliche Personen werden von der Einkommensteuer erfasst. Die Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich durch einen Betriebsvermögensvergleich. Unternehmen, die keine Bücher zu führen haben, ermitteln den Gewinn durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbesteuer. Die Erbschaftsteuer (droit de succession et de mutation par décès) richtet sich nach dem Wohnsitz des Erblassers. Eine besondere Schenkungsteuer wird nicht erhoben. Eigentümer von Grundbesitz werden von der > Grundsteuer erfasst. Es bestehen Steuerabkommen mit grundsätzlicher Orientierung am OECD-MA.


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