Steuersystem Tschechische Republik

Die Tschechische Republik ist seit 1.5.2004 Mitglied der EU. Das Steuersystem wurde im Zuge des Beitritts an EU Vorgaben angepasst. Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Es folgt einem modifizierten klassischen System. Auf der Ebene der Körperschaft beträgt der Steuersatz 26% (2005) bzw. 24 % (2006). Niedrigere Sätze bestehen für bestimmte Fonds.

Beim Anteilseigner kommt ein Abzugssatz zur Anwendung. Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer. Der Steuersatz beträgt progressiv zwischen 15 und 32 %. Es wird Grundsteuer und Erbschaftsteuer erhoben, eine Vermögensteuer besteht nicht. Die Umsatzsteuer entspricht dem EU-System. Der Normalsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 5 %. Es bestehen rd. 70 DBA, die weitgehend dem OECD-MA entsprechen.


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