Steuersystem der Slowakischen Republik

Die Slowakische Republik ist seit dem 1.5.2004. Das Steuersystem wurde an die EU Vorgaben angepasst. Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Dabei werden die Unternehmensgewinne nur auf der Ebene der Körperschaft einmal besteuert. Auf Ebene der Anteilseigener wird nicht noch einmal besteuert.

Die Gewinnermittlung erfolgt auf Basis des Handelsrechts, modifiziert um steuerliche Ergänzungen. Der Steuersatz beträgt 19 %. Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer. Es gibt nur einen proportionalen Steuersatz von 19 %. Die Umsatzsteuer folgt dem EU-System. Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Die drei Signalsteuersätze KSt 19 %, ESt 19 %, USt 19 % haben sich zu einer Art „Markenzeichen“ des slowakischen Steuersystems entwickelt.

Daneben wird eine Erbschaftsteuer sowie einige Verbrauchsteuern erhoben. Eine Vermögensteuer existiert nicht. Es bestehen rund 50 DBA, die weitgehend dem OECD-MA folgen.


War die Erklärung zu "Steuersystem der Slowakischen Republik" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu