Steueroase

Der Begriff der Steueroase ist nicht eindeutig definiert. Er wird sehr weit gefasst und umschreibt zum einen Offshore-Zentren, zum anderen Staaten mit sehr niedrigen Steuersätzen und zahlreichen Steuervergünstigungen oder Staaten ohne Besteuerung, insbesondere für ausländische Kapitalanleger, bis hin zu Steueroaseneffekten, die einzelne steuerliche Fördermaßnahmen in Hochsteuerländern umfassen.

Das Außensteuergesetz verwendet den Begriff Niedrigsteuerland. Charakteristisch für eine Steueroase ist das Fehlen von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten. Das eigene Steuersystem der Steueroase weist geringe oder gar keine Ertragsteuern für Steuerausländer auf. Die für steuerliche Ausländer zu zahlende Steuer beschränkt sich meist auf eine Registersteuer für die einzutragende Gesellschaft.

Das Bankwesen verfügt über ein striktes Bankgeheimnis um ausländischen Steuerbehörden die Nachforschungen zu erschweren. Das Gesellschaftsrecht bietet Gesellschaftsformen, bei denen die Gesellschafter nach außen nicht in Erscheinung treten müssen. Steueroasen regen zur Steuerhinterziehung an, da die Verlagerung von Einkünften nicht der Besteuerung des Welteinkommens im Hochsteuerland entgegensteht. Mit der Hinzurechnungsbesteuerung im AStG soll eine niedrigere Besteuerung vermieden werden (Minderbesteuerung; Mindestbesteuerung).


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