Das Steuerschuldverhältnis umfasst auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (§ 37 I AO). Dazu zählen gemäß § 3 III AO Ansprüche auf Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zinsen (§§ 233 ff. AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) sowie Kosten (§§ 178, 337 ff. AO).
Steuerliche Nebenleistungen
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