Steuerliche Mitunternehmer

Steuerliche Mitunternehmer ist ein Begriff des Steuerrechtes (Einkommensteuer), der die Gesellschafter einer OHG, einer KG (Komplementäre und Kommanditisten) und die anderer Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter unternehmerisch tätig sind, bezeichnet. Gesellschafter „anderer“ Gesellschaften sind atypische stille Gesellschafter und die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, sofern diese Gesellschafter gewerblich tätig sind. Atypisch sind solche stillen Gesellschaften, die abweichend von der handelsrechtlichen Regelung ein unternehmerisches Risiko tragen, die insb. an den stillen Reserven beteiligt sind. Gewerblich tätig sind insb. die BGB-Gesellschaften von Handwerkern. Hierzu zählen auch die Arbeitsgemeinschaften am Bau.

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