Steuerliche Harmonisierung

Die historisch gewachsenen Steuerstrukturen bedürfen im Rahmen der Entstehung größerer Wirtschaftsräume einer Einflussnahme auf das Steuergefälle, um die Wettbewerbssituation nicht zu beeinträchtigen (oder einheitliche Lebensverhältnisse sicherzustellen). Das kann schon im nationalen Bereich relevant sein (vgl. z. B. USA, Schweiz oder das föderale System in Deutschland). Die EU ist aus pragmatischen Gründen von dem Streben nach steuerlicher Vollharmonisierung abgegangen.

Sie verfolgt neben einer stillen Harmonisierung durch die Rechtsprechung nunmehr eine punktuelle Europäisierung nationaler Steuersysteme. Am weitesten fortgeschritten sind in dieser Perspektive die Verkehr- und Verbrauchsteuern. Es soll Raum bleiben für den Wettbewerb der Steuersysteme, verstärkt durch das Subsidiaritätsprinzip und begrenzt durch einen Verhaltenskodex sowie eine zukunftsorientierte Steuerkoordination.


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