Steuerharmonisierung


Die Steuerharmonisierung ist ein von der EU angestrebtes Ziel, die national geltenden Steuersätze und Gewinnemrmittlungsvorschriften der Mitgliedsländer der EU einander anzugleichen. Es gibt allerdings nur Ansätze dazu, denn die EU kann hier keine Regelungen allein herbeiführen. Vielmehr müssten sich die nationalen Regierungen der Euroländer zu Kompromissen in der Steuerpolitik bereiterklären, denen alle zustimmen können. Doch die Steuerpolitik ist ein Kernstück der nationalen Souveränität jener Länder, an der bisher weitgehend festgehalten wird.

Von den Mitgliedsländern der EU wird sogar gezielt versucht, sich mit nationaler Steuerpolitik Vorteile gegenüber anderen Euroländern zu verschaffen.

Beispiel: Die wichtigen Gewinnsteuersätze für Kapitalgesellschaften variieren in der EU zwischen 38,7% und 10%. Mit niedrigen Steuern ermuntern vor allem wirtschaftlich unterentwickelte Beitrittsländer Unternehmen, damit sie sich bei ihnen und nicht im Nachbarland anzusiedeln.

Das Steuergefälle in der EU setzt außerdem Anreize (etwa für Aktiengesellschaften), Gewinne in EU-Niedrigsteuerländer zu verlagern. Selbst wenn die Gewinnsteuersätze harmonisiert und angeglichen werden könnten, müssten zusätzlich auch die unterschiedlichen Gewinnermittlungsvorschriften der Euroländer‚ die erheblichen Einfluss auf die Höhe der effektiven Steuerbelastung haben, harmonisiert und angeglichen werden.


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