Steuerflucht

Gesetze gegen „Steuerflucht“, wie sie in den Zwanziger- und Dreißigerjahren üblich waren, sind nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzgeber muss den Zielkonflikt zwischen der gebotenen globalen Freizügigkeit und der Ausschöpfung des internationalen Steuergefälles durch willkürliche Einkommens- und Vermögensverlagerungen lösen. Außensteuergesetze werden gelegentlich auch als Steuerfluchtgesetze bezeichnet.

Das deutsche Außensteuergesetz sollte allerdings primär rechtssichere Regeln schaffen zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, Abgrenzung hoheitlicher Ansprüche bei Auswanderung und Sitzverlegung sowie zur Vermeidung der Mehrfach- und Nichtbesteuerung. Neue Formen der Steuerfluchtdiskussion treten mit den Bezeichnungen Treaty Shopping und Treaty Overriding auf. Damit werden Staat und Steuerzahler in der Bandbreite zwischen legitimer Vorteilswahrnehmung und unerwünschtem Missbrauch angesprochen.


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