Staatliche Transferleistungen

Auch bekannt als: Transferleistungen des Staates

Eine Transferleistung ist eine Zuwendung, die ein Dritter erhält, ohne das eine ökonomische Gegenleistung durch diesen Dritten zu erbringen ist. Die Zuwendungen können aus Geldzahlungen oder Güterleistungen bestehen (sogenannte Realtransfers). Volkswirtschaftlich steht der Begriff „Transferleistung“ für staatliche Maßnahmen.

Definition / Erklärung

Grundsätzlich ist jede Zuwendung von Geld, Vermögenswerten oder Gütern, die nicht an eine konkrete ökonomische Gegenleistung gebunden ist, eine Transferleistung. Dabei muss auch nicht zwingend der Staat eine Rolle spielen. Schenkungen oder Spenden sind ebenso Transferleistungen, wie bestimmte soziale Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer.

In der Wirtschaft versteht man daher unter Transferleistungen Zuwendungen des Staates an nichtstaatliche Stellen, sowie Zuwendungen dieser Stellen an den Staat, für die keine entsprechende Gegenleistung erbracht wurde oder erbracht werden muss.

Arbeitslosengeld ist keine Transferleistung, weil hierfür während des Arbeitsverhältnisses konkrete Beiträge der Begünstigten erbracht wurden. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) dagegen ist eine Transferleistung, da in diesem Falle der Staat keine Gegenleistung von den Begünstigten erhält.

Gründe für Transferleistungen


Transferleistungen dienen dem sozialen Ausgleich. Durch Umverteilung von Einkommen setzt der Staat Prioritäten für die gesellschaftliche Entwicklung.

Dabei geht es nicht um einen Ausgleich zwischen Arm und Reich, sondern um die Durchsetzung sozialer Mindeststandards sowie die Existenzsicherung für den einzelnen Bürger. Das betrifft direkte Zuwendungen an den Bürger ebenso, wie indirekt Zuwendungen über Transfers, wie dem Länderausgleich in Deutschland oder aber Förderung von Unternehmensansiedlungen. Letztere Transferleistung wird auch als Subvention bezeichnet.

Zwei Richtungen der Transferleistung

Transferleistungen erfolgen in zwei Richtungen. Zum einen ist der Staat mit seinen öffentlichen Stellen der Transferleistende und Transferempfänger sind private Haushalte oder Firmen. Das ist aus der Sicht des Transferempfängers positiv, weshalb man auch von positiven Transfers spricht.

Muss dieser Transferempfänger selber Transferleistungen an den Staat erbringen, dann wird dieser Vorgang aus seiner Sicht als negativer Transfer bezeichnet.
Die Form des Transfers kann dabei unterschiedlich sein. Neben Geldleistungen kommen auch Gütertransfers in Frage und es sind direkte und indirekte Transferleistungen möglich.

  • direkt – die Leistung wird gegenüber dem Transferempfänger unmittelbar und konkret geleistet (z.B. Kindergeld)
  • indirekt – es besteht die Möglichkeit, die aber von den konkreten Bedingungen des Transferempfängers abhängt (z.B. Abzugsmöglichkeit bestimmter Ausgaben von der Steuer)

Staatliche Transferleistungen in Deutschland

Zu den wichtigsten staatlichen Transferleistungen in Deutschland gehören:

  • Arbeitslosengeld II
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Elterngeld
  • Sozialhilfe
  • Bafög

Im weiteren Sinne gehören aber auch Transferleistungen der Kommunen dazu, wie Subventionen im Nahverkehr, für Museen, Bäder und ähnliches.

Hinweis – Staatliche Versicherungen, wie die Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung gehören nicht zu den Transferleistungen. Hier liegen Gegenleistungen der Begünstigten durch entsprechende Beitragszahlungen vor.

Nichtstaatliche und internationale Transferleistungen

Es gibt Transferleistungen die nicht direkt vom Staat erfolgen. Neben dem Grenzfall Kommunen, die letztlich über eine staatliche Umfinanzierung Leistungen erbringen und daher indirekt staatliche Transfers leisten, sind Transfers im Bereich der Unternehmen (Entgeltfortzahlung oder soziale Betriebseinrichtungen) zu nennen sowie Leistungen gemeinnütziger Organisationen.

Internationale Transferleistungen erfolgen beispielsweise von der Europäischen Union. Es wird versucht, wirtschaftlich schwache Länder und Regionen, durch Subventionen zu fördern. Gleiche Ziele verfolgen mit ihren Transferleistungen beispielsweise auch der IWF, die Weltbank oder die UNO.

Zusammenfassung

  • Transferleistungen sind Zuwendungen an Dritte ohne Gegenleistungen
  • Soziale Ziele stehen im Vordergrund volkswirtschaftlicher Transferleistungen
  • Einkommensumverteilung in Deutschland über staatliche Transfers dient der Sicherung sozialer Mindeststandards
  • Internationale Transfers von Organisationen wie dem IWF, der Weltbank, der UNO oder der EU erfolgen mit dem gleichen Ziel = Verbesserung der sozialen Lage beim Transferempfänger


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