Spezialbanken

Spezialbanken führen besondere Bankgeschäfte durch:

Hypothekenbanken

Hypothekenbanken machen ihr Geschäft durch die Vergabe langfristiger Kredite an Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichrechtliche Körperschaften. Sie refinanzieren sich durch den Verkauf von Pfandbriefen und Kommunal-Obligationen.

Wertpapiersammelbanken (Kassenvereine)

Wertpapiersammelbanken (Kassenvereine) sind Institute, die an allen Börsenplätzen bestehen und die Sammelverwahrung und den Effektengiroverkehr betreiben. Kontoinhaber bei einem Kassenverein kann nur sein, wer der gesetzlichen Depotprüfung unterliegt. Wertpapiersammelvereine wickeln alle Verwaltungsaufgaben ab, die im Zusammenhang mit den aufbewahrten Wertpapieren anfallen.

Investmentgesellschaften (KapitaIanlagegesellschaften)

Investmentgesellschaften (KapitaIanlagegesellschaften) sind Institute, deren Geschäfte darin bestehen, bei ihnen angelegte Gelder nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und Immobilien anzulegen. Über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anleger (Anteilsinhaber) werden Zertifikate (Anteilscheine) herausgegeben. Die Verwaltung des Vermögens erfolgt jeweils in getrennten Fonds (Immobilienfonds, Aktienfonds).

Bausparkassen

Bausparkassen wickeln Baufinanzierungen durch spezielle Angebote im Einlagen- und Kreditgeschäft ab. Ihr besonderes Merkmal ist die Vergabe von zinsgünstigen Krediten an ein breites Publikum, die durch entsprechend niedrig verzinste Einlagen refinanziert werden.

Realkreditinstitute

Realkreditinstitute finanzieren vorwiegend den öffentlichen und privaten Wohnungsbau durch Herausgabe von Pfandbriefen (z. B. Deutsche Pfandbriefanstalt).

Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank mit ihren Landeszentralbanken und deren Filialen gehört nicht zu dem oben beschriebenen Geschäftsbankensystem. Sie ist die Zentralnotenbank der Bundesrepublik Deutschland und hat als vorrangige Ziele die Sicherung der Geldwertstabilität im Inneren, den Schutz der Währung nach außen sowie die Unterstützung der Wirtschafts- und Stabilitätspolitik der Bundesregierung.

Sie verfolgt diese Ziele durch die Erfüllung folgender Aufgaben: Regelung der Geld- und Kreditversorgung der Volkswirtschaft; alleiniges Recht der Herausgabe von Banknoten (Notenprivileg); Gewährung von Krediten an den Bund und dessen Einrichtungen sowie die Bundesländer; Überwachung des bankmäßigen Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland; An- und Verkauf ausländischer Zahlungsmittel; An- und Verkauf von Wechseln und Schecks sowie Schatzwechseln des Bundes und der Länder; -Handhabung der Instrumentarien der Diskont-‚ Kredit- und Offenmarktpolitik sowie die Festsetzung der Mindestreservesätze.

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