Spenden im Steuerrecht

Spenden sind freiwillige Zuwendungen an eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft. Es können sowohl Geldspenden als auch Sachspenden geleistet werden. Da mit der Gemeinnützigkeit eine Förderung des Allgemeinwohls, insbesondere in sozialer, gesundheitlicher oder kultureller Hinsicht angestrebt wird, ist die Spende beim Spendengeber steuerlich abzugsfähig (§ 10b I EStG).

Die Abzugsfähigkeit ist jedoch begrenzt. Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder anderer gemeinnütziger Zwecke können nur bis zur Höhe von 5 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden. Für wissenschaftliche, mildtätige und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke erhöht sich die Abzugsfähigkeit auf 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b I Satz 2 EStG).

Die Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien können bis zu 1.650 € bei Ledigen oder 3.300 € bei Verheirateten abgezogen werden (§ lob II EStG). Die Vereinnahmung der Spende beim Empfänger erfolgt in dessen ideellen Bereich steuerfrei, sofern sie für die satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden.


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