Die Schankerlaubnissteuer ist eine Verkehrsteuer (Verkehr- und Verbrauchsteuem). Steuergegenstand ist die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandels mit Branntwein. Da die Erhebung dieser Steuer der Einschränkung des Alkoholkonsums dient, gehört sie zu den Ordnungsteuern. Als Bemessungsgrundlage kommen der Umsatz, der Jahresertrag, das Betriebskapital, die Betriebsfläche oder eine Kombination dieser Faktoren in Betracht.
Da die Schankerlaubnissteuer an Tatbeständen oder Vorgängen anknüpft, die auf ein Gemeindegebiet begrenzt sind, gehört sie zu den örtlichen Steuern. Sie wird gegenwärtig nur noch in wenigen Bundesländern erhoben.
Schankerlaubnissteuer
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