Satellitensteuern (Annexsteuern) sind Steuern, die nach der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerschuld bemessen werden. Sie belasten das Einkommen zusätzlich zur Einkommen-und Körperschaftsteuer. Zu den Satellitensteuern zählen die Kirchensteuer und Ergänzungsabgaben i. S. d. Art. 106 I Nr. 6 GG, wie z. B. der Stabilitäts- oder Solidaritätszuschlag.
Satellitensteuer
War die Erklärung zu "Satellitensteuer" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu Steuern
- Einkommensteuer: Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen
- Ertragshoheit
- Konkurrierende Gesetzgebung
- Erhebungsverfahren
- Ort der Geschäftsleitung im Steuerrecht
- Rechtsquellen
- Transparenzprinzip
- Steuerverstrickung
- Synthetische Steuer
- Schedulensteuer
- Einfuhrumsatzsteuer (Erwerbsteuer)
- Leistungsfähigkeitsprinzip
- Was ist Steuerhinterziehung und Schwarzgeld?
- Einkommensteuerveranlagung
- Aufwandsteuern