Reform der Körperschaftsteuer

Die Reform der – KSt ist eng mit der Unternehmensteuerreform verbunden (Reform der Unternehmensbesteuerung; Einkommen- und Unternehmensteuerreform 2001-2005; Brühler Empfehlungen). Zur Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Anteilseignern wurde das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren abgeschafft.

Zudem ist eine Vereinheitlichung des ehemals gespaltenen Körperschaftsteuertarifs für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich 25 % vorgenommen worden. Das Halbeinkünfteverfahren begrenzt die Doppelbelastung von Gewinnausschüttungen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.

Steuerausländer werden nur eingeschränkt berücksichtigt. Die Besteuerung von Dividenden erfordert gleichzeitig eine europakonforme Neugestaltung der Zinsbesteuerung. Eine Absenkung des Steuersatzes auf 19 % ist im Kontext einer Unternehmensteuerreform geplant.


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