Quotenkonsolidierung

Definition Quotenkonsolidierung

Die Quotenkonsolidierung ist eine Form der Konsolidierung im Rahmen der Rechnungslegung im Konzern. Sie ist bei der Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen zulässig, die vorliegen, wenn zwei oder mehrere voneinander unabhängige Unternehmen wirtschaftlich zusammenarbeiten.

Joint Venture oder Jointly

Dabei wird ein rechtlich selbständiges Unternehmen gegründet oder erworben, um Aufgaben im gemeinsamen Interesse der Gesellschaftsunternehmen auszuführen. Sie werden auch unter den Bezeichnungen Partnerunternehmen, Joint Venture oder Jointly owned Company gegründet. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist durch die beiden folgenden Merkmale gekennzeichnet:

  • Gemeinsame Führung durch die Gesellschaftsunternehmen
  • Unabhängigkeit der Gesellschaftsunternehmen untereinander

Gemeinschaftsunternehmen darf nach § 310 Abs. 1 HGB

Ein Gemeinschaftsunternehmen darf nach § 310 Abs. 1 HGB entsprechend den Anteilen am Kapital, den Quoten, die dem Gesellschaftsunternehmen gehören, in den Konzernabschluss einbezogen werden. Dabei handelt es sich nicht um ein Konsolidierungswahlrecht, nach dem das Unternehmen von einer erforderlichen Vollkonsolidierung abweichen könnte. Die Quotenkonsolidierung ersetzt lediglich die sonst erforderliche Konsolidierung nach der Equity-Methode. Ist das Gemeinschaftsunternehmen auch Tochterunternehmen i. S. des § 290 HGB, muss es im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Bei der Quotenkonsolidierung werden die Positionen der Einzelbilanzen der Gemeinschaftsunternehmen also nur anteilig (quotal) bei der Konsolidierung berücksichtigt. Sie erfolgt entsprechend der Anteile am Kapital. Auf den Anteil der Stimmrechte kommt es nicht an.

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