In Abgrenzung zum Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter zum Privatvermögen, wenn sie nicht dem Unternehmen dienen und nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen zugehören. Sie dienen ausschließlich privaten Zwecken. Bei der steuerlichen Gewinnermittlung werden sie nicht in den Betriebsvermögensvergleich einbezogen. Bei der Substanzbesteuerung werden in einigen ausländischen Staaten Vermögensteuern erhoben, die auch das Privatvermögen belasten.
Privatvermögen
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