Primärrecht

In der Rechtsordnung der EU wird nach den Rechtsquellen Primärrecht und Sekundärrecht unterschieden. Zum Primärrecht werden namentlich gerechnet die Gründungsverträge samt Ergänzungen (Protokolle, Beitrittsverträge) sowie Abkommen zur Änderung der Gründungsverträge, wie z. B. die Einheitliche Europäische Akte, der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag von Amsterdam oder die Vereinbarung über den Europäischen Rechtsraum. Hinzu treten ungeschriebene Rechtsgrundsätze der Gemeinschaft. Eine Europäische Verfassung ist unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.


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