Plafondierung

Plafonds sind allgemein Höchstgrenzen oder Höchstbeträge. Im steuerlichen Kontext ist eine Höchstgrenze für die Steuerbelastung mit dem Begriff der Plafondierung umschrieben. Insbesondere bei der Zusammenfassung der Steuerbelastung mehrerer Steuerarten kann eine Begrenzung auf einen bestimmten höchsten Prozentsatz erfolgen.

Der Halbteilungsgrundsatz kann als Ansatz einer Plafondierung gesehen werden, da die zusammengerechneten Steuerbelastungen aus Einkommensteuer und Vermögensteuer in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen Staat und Steuerpflichtigen liegen sollen. Hier wäre z. B. die Einführung einer Höchstgrenze von 50 % der laufenden Einkünfte für die ESt und VSt zusammen eine Plafondierung. Grundsätzliches Ziel der Plafondierung ist die Sicherstellung der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und eine Vereinfachung des Steuersystems. Die Diskussion über Ober- und Untergrenzen der Besteuerung wird in Europa nur verhalten geführt (Verhaltenskodex, Mindestbesteuerung).


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