Personalverwaltung

Die Personalverwaltung wickelt die administrativen, routinemäßigen Aufgaben des Personalbereiches ab, vom Personalzugang über Personalveränderungen bis zum Personalabgang. Dabei sind gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen und die Arbeitsverträgeder Mitarbeiter zu beachten. Ihre wesentlichen Ziele sind Transparenz, Aktualität, Fehlerfreiheit, Aussagekraft und Wirtschaftlichkeit.

Aufgaben der Personalverwaltung

  1. Information, z. B. aus der Personalakte über einzelne Mitarbeiter, über Gruppen oder über das gesamte Personal. Die Bereitstellung muss kurzfristig und mit aktuellen Daten erfolgen. Wertvolle Dienste leisten dabei Personalinformationssysteme.
  2. Abwicklung, z. B. Einstellung, Versetzung, Beförderung, Veränderung und Austritte. Sie sind von der Personalverwaltung in allen ihren administrativen Erfordernissen durchzuführen.
  3. Abrechnung, z. B. Darlehensgewährung, Essengeldabzug, Reisekostenabrechnung, private Telefongespräche, Werksverkäufe. Die Personalverwaltung hat die Daten zu erfassen und ihre buchhalterische Bearbeitung zu veranlassen.
  4. Meldung, z. B. Arbeitsamtsmeldungen, Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaften, IHK-Meldungen, Lohnsteueranmeldungen, Entgeltnachweise an die Sozialversicherungen.
  5. Überwachung, z. B. Kontrolle der Fluktuation, des Krankenstandes, der Überstunden und der Urlaubsinanspruchnahme, Arbeitszeiterfassung bei Gleitzeit.
  6. Schutz des Personals, z. B. als Arbeitsschutz und der Daten, z. B. als Datenschutz, dessen Regelungen sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben.
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