Ökologische Steuerreform

Mit der „ökologischen Steuerreform“ wird stufenweise angestrebt, die Belastung durch den umweltschädlichen Energieverbrauch zu mindern. Mit dem Steueraufkommen sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden, um gleichzeitig die Beschäftigung zu fördern („doppelte Dividende“). Die Energie wird steuerlich stärker belastet, um den Energieverbrauch insgesamt zu senken.

Das Ziel einer absoluten Minimierung des Energieverbrauchs würde allerdings zu einem Steueraufkommen von null führen. Gleichzeitig müssten Alternativenergien erschlossen und gefördert werden. Dieses Konzept wird in Schweden mit der Atomstromsteuer verfolgt. Mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ (erste Stufe ab 1.4.1999) wurde eine Stromsteuer eingeführt und die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe, Heizöle und Erdgas geändert (Heizöl- und Erdgassteuer).

Es ergänzt die im deutschen Steuerrecht bereits bestehenden ökologischen Ansätze, namentlich die ökologisch motivierte Kraftfahrzeugsteuer und Mineralölsteuer. Regelungen, die den Umweltschutz partiell fördern, liegen in allen Einzelsteuergesetzen vor. Die Vorschriften sind allerdings wenig transparent. Der Umweltschutz wird mit unterschiedlichen Instrumenten gefördert: Steuerbefreiungen (ESt-Befreiung bei Sammelbeförderung gem. § 3 Nr. 32 EStG); Steuerermäßigungen (Tarif-Ermäßigung bei Kalamitätsnutzungen gem. § 34b EStG); erhöhte Abschreibungen (MA für Güter, die dem Umweltschutz dienen gem. § 7 d EStG); Betriebsausgaben oder Werbungskostenabzug (§ 4 V Nr. 8 EStG).

Teilweise widersprechen steuerliche Regelungen dem Umweltschutz (z. B. Kilometerpauschale gem. § 9 I Nr. 4 EStG). In einzelnen Bundesländern werden umweltfördernde Sonderabgaben erhoben, z. B. Wasserpfennig oder Naturschutzabgabe. Das „Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform“ (zweite Stufe seit 1.1.2000) enthält weitere Erhöhungen bei der Stromsteuer und Mineralölsteuer (auf Kraftstoffe). Die ökologische Steuerreform wird sukzessive fortgesetzt. Es wird diskutiert, die Verpflichtung zur Zahlung von Ökosteuern von einem Energieaudit abhängig zu machen.


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