Als Objektsteuern werden diejenigen Steuerarten bezeichnet, bei denen die Besteuerung an einen Gegenstand anknüpft. Beispiele sind die Verbrauchsteuern (Verkehr- und Verbrauchsteuern). Die Tabak- oder Kaffeesteuer bezieht sich auf die sachliche Grundlage Tabak oder Kaffee. Knüpft eine Steuer an eine Person an, so handelt es sich um eine Subjektsteuer.
Objektsteuern
War die Erklärung zu "Objektsteuern" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Rechnungsabgrenzung
- Stablinienorganisation
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten