Notwendiges Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen kann in unterschiedliche Teilbereiche gegliedert werden. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die für den Betrieb des Unternehmens ausschließlich und unmittelbar genutzt werden oder die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden. Andere Teile sind das gewillkürte Betriebsvermögen und das Sonderbetriebsvermögen.


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