Normalgemeinkosten

BAB

Die Normalgemeinkosten werden im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelt, um sie mit den tatsächlich angefallenen Gemeinkosten zu vergleichen und feststellen zu können, ob zu viele Kosten als Unterdeckung oder zu wenige Kosten als Überdeckung entstanden sind. Damit wird die Kostenstellenrechnung bzw. der darin erstellte Betriebsabrechnungsbogen der gegebenen Kontrollfunktion gerecht.

Berechnung Normalgemeinkosten

Die Errechnung der Normalgemeinkosten erfolgt, indem die Ist-Einzelkosten mit den zugehörigen Normalgemeinkostenzuschlägen multipliziert werden, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit basieren.

In der Praxis werden als Bezugsgröße grundsätzlich die Normal-Herstellkosten des Umsatzes, mitunter aber auch die Normal-Herstellkosten der Erzeugung zur Ermittlung der Normal-Verwaltungsgemeinkosten und Normal-Vertriebsgemeinkosten verwendet

War die Erklärung zu "Normalgemeinkosten" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu