Das geltende Mehrwertsteuersystem beruht im Absatzbereich auf der „Umsatzsteuer“; davon ist die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich als Vorsteuer abzuziehen. Es verbleibt die abzuführende Zahllast oder die Erstattung. Die Bezeichnungen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer werden trotz des Unterschieds synonym verwendet.
Das Allphasensystem weist auf die Erhebung der Umsatzsteuer auf allen Wirtschafts- und Leistungsstufen hin. „Netto“ soll die Bemessungsbasis ohne Umsatzsteuer kennzeichnen. Der Vorsteuerabzug erfolgt trotz sachlicher und zeitlicher Verwerfungen der Leistungsprozesse sofort, soweit eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt. Alternativen zu dieser Form des Mehrwertsteuersystems bestehen im Vorumsatzabzug oder in einer additiven Besteuerung des in einer Leistungsstufe oder Unternehmung entstehenden „Mehr-Werts“ (value added).
Weltweit ist die Umsatzsteuer in der Form der Mehrwertsteuer vorherrschend. In Europa existiert zwar ein einheitliches Mehrwertsteuergerüst, aber mit zahlreichen Besonderheiten, vor allem bei den Normalsätzen (zwischen 15 % und 25 %), den Ermäßigungssätzen, den Bemessungsgrundlagen, Befreiungen und Schwellenwerten.