Kostenzurechnungsprinzip

Mit dem Kostenzurechnungsprinzip wird festgelegt, wie Produkte (mit Kosten) belastet werden. Demnach findet es in der Kostenträgerrechnung Anwendung. Als Kostenzurechnungsprinzipien lassen sich unterscheiden:

Kostenverursachungsprinzip

Das Kostenverursachungsprinzip, nach dem die Kosten genau auf die Kostenträger zu verteilen sind, d. h. es dürfen den Kostenträgern nur Kostenteile zugerechnet werden, die sie tatsächlich verursacht haben. Die Einhaltung des Kostenverursachungsprinzips ist bei der Verwendung von Vollkostenrechnungen nicht möglich, wird jedoch bei Teilkostenrechnungen berücksichtigt.

Durchschnittsprinzip

Das Durchschnittsprinzip, das bei Vollkostenrechnung Anwendung findet. Es stellt eine Milderung des Kostenverursachungsprinzips dar und besagt, dass die Verrechnung der Kosten lediglich möglichst genau zu erfolgen hat. Dabei kommt es vor allem darauf an, die Gemeinkosten richtig zu verteilen, damit die Güter als Kostenträger nicht mit Kosten belastet werden, die sie nicht verursacht haben.

Kostentragfähigkeitsprinzip

Das Kostentragfähigkeitsprinzip, bei dem die Kosten den Kostenträgern nach ihrer Belastbarkeit und damit mehr oder weniger willkürlich zugeteilt werden. Es wird auch bezeichnet als: Belastbarkeitsprinzip und Deckungsprinzip.

Das Kostentragfähigkeitsprinzip verfolgt andere Ziele als die beiden übrigen Prinzipien. Letztlich steht es ihnen entgegen, da die tatsächlich entstehenden Kosten unbeachtet bleiben.

Die Belastbarkeit des einzelnen Kostenträgers beim Kostentragfähigkeitsprinzip ist grundsätzlich umso größer, je höher sein Gewinnbeitrag ist.

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