Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung ist die erste von insgesamt drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung.

Definition / Erklärung

Die Kostenartenrechnung ist eine Aufstellung aller derjenigen Kosten, die einem Betrieb bei der Herstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung entstanden sind. Dieser Vorgang stellt den ersten Schritt der betrieblichen Kalkulation (Kosten- und Leistungsrechnung) dar, auf den die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung folgen.

Gliederung der Kostenarten


Im Hinblick auf die Kostenartenrechnung sind die entstandenen Betriebskosten in Gemein- und Einzelkosten sowie fixe und variable Kosten zu unterscheiden. Die Entstehung der Einzelkosten lässt sich einem bestimmten Erzeugnis zuordnen. Bei Gemeinkosten ist das nicht möglich. Dazu gehören beispielsweise:

  • Miete
  • Strom, Gas, Wasser
  • Personalkosten für die Verwaltung
  • Wartungskosten
  • Steuern

Mit der Erhöhung oder Senkung des Auftragsvolumens geht für den Betrieb ein Steigen bzw. Sinken der Kosten einher. Das gilt jedoch nicht für alle Posten. All die Kosten, deren Summe von der Produktionsmenge abhängig ist, nennt man variable Kosten. Alle anderen sind als fixe Kosten zu bezeichnen.

Grundsätze der Kostenartenrechnung

Bei der Erstellung einer Kostenartenrechnung ist sicherzustellen, dass die folgenden Grundsätze erfüllt sind:

  • Eindeutigkeit
  • Vollständigkeit
  • Einheitlichkeit und
  • Disjunktheit

Nichteinzubeziehende Kosten

Bei der Kostenartenrechnung sind lediglich die Kosten zu berücksichtigen, die durch den Herstellungsprozess entstanden sind. Andere Posten wie beispielsweise Spenden, Erträge oder Verluste aus Spekulationen sowie Erlöserträge dürfen in die Rechnung nicht einfließen.

Zusammenfassung

  • Kostenartenrechnung stellt alle Kosten auf, die beim Herstellungsprozess entstanden sind
  • Betriebskosten werden in Gemein-, Einzel-, variable und fixe Kosten unterschieden
  • Einzelkosten lassen sich einem bestimmten Erzeugnis zuordnen
  • Gemeinkosten lassen sich keinem Erzeugnis direkt zuordnen
  • Grundsätze der Kostenartenrechnung sind Eindeutigkeit, Vollständigkeit, Einheitlichkeit und Disjunktheit


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