Die Körperschaft ist ein Zusammenschluss, der als juristische Person eine eigene Rechtsfähigkeit besitzt und durch Organe vertreten wird. Körperschaften des privaten Rechts sind die AG, die KGaA, die GmbH, die Genossenschaft und der rechtsfähige Verein. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind juristische Personen, wie Gemeinden, Kreise, Landesversicherungsanstalten, Ärztekammern oder Hochschulen.
Ihre Errichtung bedarf eines Bundesgesetzes nach Art. 87 GG; Arbeitnehmer sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Die Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, allerdings nur die Körperschaften des Privatrechts sowie Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Körperschaft
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