Mit den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) werden insbesondere Freie Berufe erfasst. Sie sind in § 18 I Nr. 1 EStG aufzählend aufgeführt. Zu den sog. Katalogberufen gehören: Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe. Ob ein ähnlicher Beruf vorliegt, ergibt sich durch einen Vergleich mit den Katalogberufen. Als Vergleichkriterien werden die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit herangezogen.
Katalogberufe
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