Kapitalerhöhung

Definition Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung ist die externe Zuführung von Eigenkapital in ein bestehendes Unternehmen. Bei Kapitalgesellschaften verändert sich mit ihr die Struktur des Eigenkapitals zu Gunsten des gezeichneten Kapitals.

Gründe für eine Kapitalerhöhung

Gründe für eine Kapitalerhöhung können z. B. Verbesserung der Liquidität, Erweiterung der Kapazität, Maßnahmen der Rationalisierung, Maßnahmen der Umschuldung, Umwandlung der Rücklagen und personalwirtschaftliche Erwägungen sein. Die Kapitalerhöhung wird je nach Rechtsform unterschiedlich vorgenommen.

Beim Einzelunternehmen ist sie oft nur durch die Einbehaltung von Gewinnen möglich, da die Bereitstellung von Eigenkapital aus Privatmitteln begrenzt ist.

Bei Personengesellschaften kann eine Erhöhung dadurch vorgenommen werden, dass die vorhandenen Gesellschafter ihre Geschäftsanteile erhöhen bzw. neue Gesellschafter in die Gesellschaft eintreten.

Formen einer Kapitalerhöhung

Bei einer AG kann eine Kapitalerhöhung in verschiedenen Formen erfolgen. Es gibt:

  • Ordentliche Kapitalerhöhung
  • Bedingte Kapitalerhöhung
  • Genehmigte Kapitalerhöhung
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Bei der GmbH kann die Kapitalerhöhung durch die vorhandenen Gesellschafter vorgenommen oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter bewirkt werden.

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