Kanzleiorganisation

Der selbständige, nicht in einem Dienstverhältnis stehende Steuerberater kann allein (Einzelpraxis) oder gemeinsam mit anderen Freiberuflern (Sozietät, Steuerberatungsgesellschaft) tätig werden. Bei der Organisation einer Steuerberatungskanzlei sind die Besonderheiten der Steuerberatung zu berücksichtigen.

Es bieten sich zwei Möglichkeiten an: Die Totalbetreuung eines Mandanten durch eine Person oder ein Team oder die Zuweisung der nachgefragten Problemlösungsaufgaben durch jeweils spezialisierte Mitarbeiter oder Abteilungen. Für die Ablauforganisation ist außerdem der Postein- und Postausgang, die Aktenpflege (Ablage), Fristenkontrolle, Erfassung der Steuerliteratur, Berechnung der Gebühren nach der Gebührenverordnung, Personaleinsatzplanung und Gehaltsabrechnung zu beachten.


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