Kalkulationszinsfuß im Steuerrecht

Investitionen (Investitionsrechnung im Steuerrecht) können mit Hilfe eines vollständigen Finanzplans getroffen werden, der alle Ein- und Auszahlungen enthält und die Vorteilhaftigkeit des Projekts nach seinem Endwert beurteilt. Der Kalkulationszinsfuß trägt zur Übersichtlichkeit eines Investitionsrechenmodells bei; er verdichtet alle Zahlungen, die aus der Anlage eines Periodenüberschusses oder der Deckung eines Periodendefizits resultieren.

Er hat formal die Aufgabe, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallenden Überschüsse und Defizite auf einen Vergleichszeitpunkt zu beziehen. Ökonomisch repräsentiert er die Verzinsung der Überschüsse und die Finanzierungskosten der Defizite. Zur Vereinfachung wird die Prämisse eines vollkommenen Geld- und Kapitalmarkts unterstellt. Gewinnsteuern werden wie folgt berücksichtigt:

is = i-s X i = i (1-Se) [mit is = Kalkulationszinssatz nach Steuern; se = Ertrag-/Ergebnissteuersatz]

Werden auch Substanzsteuern in die Überlegung einbezogen, so müssen im Kalkulationszinsfuß zusätzlich die durch die Anlage der Überschüsse oder der Deckung der Defizite hervorgerufenen Veränderungen des Einheitswerts des Betriebsvermögens berücksichtigt werden:

is = i (1-ss)-ss [mit ss = Substanzsteuersatz]

Neben der Verzinsung der Überschüsse und der Defizite kommt im Kalkulationszinsfuß auch die Verzinsung der optimalen Alternativanlage zum Ausdruck, wenn das Investitionsobjekt mit Eigenkapital finanziert wird oder bei Fremdkapitalfinanzierung der Fremdkapitalkostensatz.


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