Investmentsteuergesetz

Abkürzung: InvStG. Das Gesetz enthält die steuerlichen Vorschriften für die Besteuerung von Investmentfonds. Dabei gilt das sog. Transparenzprinzip, d. h. im Ergebnis soll die Investition in einen Fonds nicht schlechter gestellt werden als die Direktanlage. Das Gesetz hat die Vorgängerregelungen des Auslands-Investmentgesetzes und des Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften abgelöst.


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