Die Investitionsteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Sie wurde nur vom 9. 5. 1973 bis zum 30. 11. 1973 erhoben. Sie hatte das konjunkturpolitische Ziel der Stabilisierung der Wirtschaft (Lenkungssteuer). Die Steuereinnahmen wurden als Konjunkturausgleichsrücklage bei der Bundesbank stillgelegt. Die Steuermittel wurden Ende 1974 zur Förderung von Investitionen freigegeben.
Investitionsteuer
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