Internet im Steuerwesen

Das Internet ist ein weltweiter Verbund von Computernetzen, die auf einheitlichen Übertragungsprotokollen basieren. Damit ist die Kommunikation von verschiedenen Rechnern mit unterschiedlichen Betriebssystemen und an beliebigen Standorten auf der Welt möglich. Von steuerlicher Relevanz ist das Internet zum einen als Gegenstand der Besteuerung und zum anderen als Kommunikations- und Informationsinstrument.

Insbesondere der Electronic Commerce stellt die Ertrag- und die Umsatzsteuern vor neue Herausforderungen. Die Anwendung der traditionellen steuerlichen Begriffe und Wertmaßstäbe ist auf das Internet nur beschränkt möglich. Internationale Reformdiskussionen der EU und der OECD sind noch in der Anfangsphase. Im internationalen Kontext ist eine Gewinnverlagerung (Steuerflucht) auf Grund der großen Mobilität im Internet einfacher als im herkömmlichen Geschäftsverkehr.

Das Internet kann zudem für die Kommunikation und die steuerliche Informationsgewinnung genutzt werden. Es dient als Kommunikationsmittel zwischen Steuerpflichtigem, Steuerberater und Finanzverwaltung. Der Steuerberater kann mit seinem Mandaten auf elektronischem Weg Informationen austauschen (z. B. Mandantenrundbrief, Anfragen, Terminabsprachen). Bei der Finanzverwaltung können Steuererklärungen über Internet eingereicht werden (ELSTER).

Zur Informationsgewinnung kann es im Rahmen des nationalen wie auch besonders des internationalen Steuerrechts genutzt werden. Informationen über das Steuerrecht werden dabei von Finanzbehörden, Universitäten, kommerziellen Anbietern, Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen im Netz angeboten.

Die Recherche nach ausländischen Steuergesetzen oder Informationen ist somit schnell möglich. In Zukunft wird das Internet auf Grund des Umfangs der angebotenen Informationen gegenüber der herkömmlichen Steuer-Literatur an Bedeutung gewinnen.


War die Erklärung zu "Internet im Steuerwesen" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu