Innere Kündigung

Bei der Inneren Kündigung handelt es sich um einen Begriff, der die Motivationslage eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin beschreibt, die in ihrer beruflichen Position nur noch das Nötigste tun und nicht mehr motiviert sind.

Die innere Kündigung unterscheidet sich von der tatsächlichen, rechtswirksamen Kündigung eines Arbeitsvertrages dadurch, dass es sich um gar keinen rechtlich relevanten Vorgang handelt. Stattdessen ist es ein psychologisch begründbares persönliches Verhalten – welches einen erheblichen Schaden am Unternehmen und am Teamgeist anrichten kann.

Ursachen der inneren Kündigung

Vor der inneren Kündigung ist bei dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles in Ordnung: Der Mitarbeiter stellt seinem Arbeitgeber die arbeitsvertraglich festgelegt Arbeitsleistung zur Verfügung und arbeitet in den meisten Fällen engagiert in seinem Beruf und mit seinem Team.

Bestimmte Auslöser können eine innere Kündigung verursachen:

  • berufliche Erwartungen werden nicht erfüllt (keine Beförderungen, fehlende Anerkennung, mangelnde Aufstiegschancen, schlechtes Gehalt)
  • autoritärer und hierarchischer Führungsstil
  • Mobbing durch Arbeitskollegen
  • unverhältnismäßige Eingriffe in Kompetenzbereiche des Mitarbeiters
  • Kontrollen durch Vorgesetzte die als unangenehm empfunden werden
  • fehlende Motivation in der Phase des Übergangs in den Ruhestand

Eine innere Kündigung zu erkennen ist oftmals für das Unternehmen schwierig, weil es häufig schleichende Prozesse sind.

Merkmale einer inneren Kündigung

  • hohe Fehlzeitenquote (aufgrund von Bagatell­erkrankungen)
  • sarkastische bzw. negative Äußerungen über die berufliche Situation
  • Passivität und wenig Initiative
  • Desinteresse an beruflicher Weiterbildung

Maßnahmen

Insbesondere in Großunternehmen, die im Dienstleistungs-, Service- oder Handelsbereich arbeiten, ist die innere Kündigung ein erhebliches Problem.

Kunden erleben unfreundliche Mitarbeiter, nicht engagiertes Handeln und sprechen von sinkender Qualität. Der Unternehmer selbst ist aber durch ein enges arbeitsrechtliches Korsett (z.B. Kündigungsschutz) dazu gezwungen, bei einer verhaltensbedingten Kündigung Nachweise zu erbringen.

  • Zahlung eines fairen Gehalts
  • Kontakte und Gespräche mit dem Mitarbeiter suchen
  • Würdigung der Arbeitsleistung (z.B. Lob aussprechen)
  • Übertragung neuer Aufgabenbereiche

Zusammenfassung

  • eine einseitige Verhaltensänderung von Mitarbeitern
  • ein Handeln welches bei Unternehmen und Kunden erheblichen Schaden anrichtet
  • ein Warnsignal dahingehend ob Unternehmensmission und Vision richtig kommuniziert werden
  • durch bestimmte Merkmale erkennbar


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