Innenfinanzierung im Steuerrecht

Im Rahmen der Innenfinanzierung fließen dem Betrieb die Finanzmittel nicht über die Finanzmärkte zu, sondern sie werden über den Umsatzprozess erwirtschaftet. Eine wichtige Form der Innenfinanzierung ist die Selbstfinanzierung. Durch den Umsatzprozess erzielte Gewinne werden nicht an die Eigenkapitalgeber ausgeschüttet, sondern durch Bildung von Rücklagen im Betrieb zurückbehalten.

Der Einfluss der Besteuerung auf die Selbstfinanzierung hängt von der steuerlichen Behandlung der offenen und stillen Rücklagen (stille Selbstfinanzierung, stille Reserven) und der Möglichkeit zur Bildung von Rückstellungen ab. Stille Rücklagen unterliegen bei ihrer Bildung nicht der Besteuerung, bei der Auflösung fallen Ergebnissteuern an.

Das Ausmaß der offenen Selbstfinanzierung hängt von der Höhe der Ergebnissteuern ab, bei Kapitalgesellschaften von der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer. Die stille Selbstfinanzierung (Steuerbilanzpolitik) wird maßgeblich durch den Entwertungsverlauf eines Wirtschaftsgutes determiniert. Sofern der Wertverlust eines Wirtschaftsgutes geringer ist als die Abschreibungen, ergeben sich stille Rücklagen, die sich in späteren Jahren wieder auflösen.

Insgesamt dürfen für jedes Wirtschaftsgut nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechnet werden. Langfristige Rückstellungen, z. B. Pensionsrückstellungen, stellen ein hohes Finanzierungspotenzial von intern gebundenem Fremdkapital dar.


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