Importkontingentierung


Bei der Importkontingentierung wird den Importeuren von einer Behörde (beispielsweise dem Handelsministerium) der mengen- oder wertmäßige Import vorgeschrieben. Die Importkontingentierung führt häufig dazu, dass die Importeure größere Mengen bei den Genehmigungsbehörden anmelden, als sie tatsächlich zu importieren beabsichtigen. Deshalb verlangen Staaten mit Importkontrollen häufig finanzielle Hinterlegungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Importwerts (= Bardepot), sodass sich indirekt der Import verteuert und auf diese Weise gebremst wird.


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