Güterfernverkehr

Bis zum 30. Juni 1998 wurde zwischen Güternahverkehr und Güterfernverkehr unterschieden.
Güterfernverkehr ist jede Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeug für andere, über die Grenzen der Nahzone (Güternahverkehr) hinaus oder außerhalb dieser Grenzen mit Ausnahme des Umzugsverkehrs.


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