Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

GoB ist die Abkürzung für Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Begriff hat sich verallgemeinert. Er bezieht sich gleichermaßen auf die Buchführung, Bilanzierung (Steuerbilanz), Bewertung und Belegführung (Rechnungswesen).

Die GoB sind von betriebswirtschaftlicher, handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Relevanz. Das Grundgerüst der GoB beeinflusst auch formfreie Rechnungen und Aufzeichnungen.

Eines der wesentlichen Prinzipien des kaufmännischen Rechnungswesens sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Sie sind gesetzlich in ihrer Gesamtheit nicht kodifiziert und zunächst aus dem Handelsbrauch und dem induktiven Vorgehen des sog. ordentlichen Kaufmanns von der Betriebswirtschaftslehre entwickelt worden. Gegenwärtig ist die deduktive Vorgehensweise dominant.

Es handelt sich primär um eine handelsrechtliche Normierung, die vor allem durch die Finanzrechtsprechung weiterentwickelt worden ist. Die GoB sind im steuerlichen Zusammenhang mit den Grundsätzen der Bewertung und den Grundsätzen der steuerlichen Gewinnermittlung (Steuerbilanz) relevant. Darüber hinaus werden auch Grundsätze der Unternehmensbewertung diskutiert.

Zu den wesentlichsten GoB zählen die Vollständigkeit, die Richtigkeit, die Übersichtlichkeit, die Klarheit und die Nachprüfbarkeit. Die Nichtbeachtung kann steuerlich die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur Folge haben. Der Einfluss der internationalen Entwicklung im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung auf die bilanzielle und pagatorische steuerliche Gewinnermittlung wird zu einer Weiterentwicklung handelsrechtlicher oder auch „steuerrechtlicher GoB“ führen.


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