Großbetrieb im Steuerrecht

Es bestehen keine eindeutigen Abgrenzungen über die Einordnung als Großbetrieb im Steuerrecht. Nach der Einteilung in Größenklassen werden z. B. Freie Berufe mit einem steuerlichen Gewinn über 244.000 € oder über 3,7 Mio. € Umsatzerlöse als Großbetrieb eingestuft. Für Großbetriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt ein steuerlicher Gewinn über 95.000 € oder ein Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche über 165.000 €.

Die Leitung und Führung bei Großbetrieben ist getrennt in Management und Kapitalgeber. Die Zahl der Beschäftigten ist hoch. Es herrscht eine detaillierte Aufbauorganisation. Großbetriebe sind i. d. R. der gewerblichen Großindustrie zuzuordnen, die sich durch eine hohe Standortflexibilität auszeichnen (transnationale Besteuerung und Globalisierung). Zunehmend wachsen auch Dienstleistungsunternehmen in diese Dimensionen hinein.

Großbetriebe sind meist als Kapitalgesellschaft ausgestaltet. Damit ergeben sich gute Möglichkeiten der Fremdfinanzierung und ein Zugang zum Kapitalmarkt. Großbetriebe verfügen meist über eine eigene Steuerabteilung.


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