Die Gewerbekapitalsteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Sie war eine Substanzsteuer, die als spezielle Form (neben der Gewerbeertragsteuer und der schon abgeschafften Lohnsummensteuer) der Gewerbesteuer auf das Gewerbekapital erhoben wurde. Gegenwärtig wird nur noch die Gewerbeertragsteuer erhoben, deren Abschaffung jedoch ebenfalls diskutiert wird. Die Gewerbekapitalsteuer war Gemeindesteuer. Nach der Abschaffung zum 01.01.1998 haben die Gemeinden einen Anteil an der Umsatzsteuer erhalten.
Gewerbekapitalsteuer
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