Gesetzliche Kennzeichnungspflicht

Gesetzliche Kennzeichnungspflicht wurde zum Schutz des Verbrauchers geschaffen. Man findet sie hauptsächlich in der Textil- und Lebensmittelbranche. Bei Textilien muß nach dem am 01.09.1974 in Kraft getretenen Textilkennzeichnungsgesetz angegeben werden, von welcher Art der verarbeitete Faserstoff ist und welche Fasern er anteilsmäßig enthält (z. B. Baumwolle 80 %, Polyester 20 %). Bei Lebensmitteln müssen nach der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung von 1982 Verkehrsbezeichnung (z. B. Honig), Angabe des Herstellers, Zutatenliste, Mindesthaltbarkeitsdatum und Mengenangabe auf dem Etikett verpackter Lebensmittel enthalten sein.

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